Information zur Spielgemeinschaft (SGM)

  • Die Genehmigung obliegt dem Bezirk und abschließend beim wfv.
    –> Antrag auf Genehmigung einer Spielgemeinschaft (SGM)
  • Der Gründung einer SGM darf nicht aus Leistungsgründen erfolgen.
  • Die SGM kann in der Spielklasse des höchstklassigsten Vereins starten.
  • Spielberechtigt für die SGM sind ALLE Jugendlichen, die für einen der beteiligten Vereine Spielerlaubnis besitzen. Die auf die Vereine ausgestellten Pässe sind gültig, sie müssen nicht auf die SGM umgeschrieben werden. 
  • Bei Auflösung der SGM bleibt der federführende Verein in der Spielklasse in der sich die SGM befindet. Die anderen Vereine der SGM steigen in die Kreisstaffel ab.


Beispiele:
Badstadt spielt in der Bezirksstaffel. Durch Abgänge kann Badstadt für die neue Saison keine Mannschaft stellen. Aus diesem Grund bildet Badstadt mit Flußstadt, die bisher in der Kreisstaffel spielten, eine SGM. Die SGM kann in der Bezirksstaffel spielen, da sie keinem anderen Verein einen Platz wegnimmt. Nach der Auflösung spielt der federführende Verein in jener Spielklasse, die mit der SGM gehalten wird.
Sollte eine zweite SGM gegründet werden übernimmt diese SGM den Platz von Flußstadt in der Kreisstaffel.

Hügelstadt spielt in der Bezirksstaffel, Bergstadt spielt in der Leistungsstaffel, Gebirgsstadt spielt in der Kreisstaffel. Eine SGM-Gründung wird schwer nachvollziehbar sein, da alle Vereine eine eigene Mannschaft stellen können.
Hier wird der Leistungsgedanke im Vordergrund stehen und der Antrag abgelehnt.

Hügelstadt spielt in der Bezirksstaffel, Bergstadt spielt in der Leistungsstaffel, Gebirgsstadt spielt in der Kreisstaffel. Eine Gründung der SGM könnte möglich sein, wenn in den aktuellen Mannschaften viele Gastspieler spielen, die wieder zu ihren Heimatvereinen zurückkehren (der Nachweis wird geprüft).
Bei Gründung zweier SGMs kann SGM1 in der Bezirkstaffel und SGM2 in der Leistungsstaffel spielen da keinem anderen Verein ein Platz weggenommen wurde.